Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Sonderförderung für Kriegsteilnehmer und Versehrte beim Studium

Die 1941 beschlossenen finanziellen Unterstützungen bedeuteten eine nicht zu unterschätzende finanzielle Entlastung für die Studenten, da in den Vorkriegsjahren für finanziell benachteiligte Studenten kaum Stipendien und Gebührenerlasse ermöglicht worden waren. So wurden beispielsweise einem zum Medizinstudium abkommandierten Studenten 180 RM erspart (Aufnahmegebühr, Studiengebühr, Ersatzgelder und Gebühren für Leibesübungen nach dem Stand von 1939), hinzu kamen die Erstattung von Unterrichtsgeldern, Prüfungsgeldern und Promotionsgebühren (bei Studienfächern, in denen der Doktorgrad als Teil des Studiums angesehen wurde). Für die ärztliche Vorprüfung wurden 88 RM, für die Hauptprüfung 155 RM und für eine Promotion eines Mediziners bis zu 300 RM an Gebühren erhoben. Die Mehrheit der männlichen Medizinstudenten war außerdem der Wehrmacht unterstellt, wodurch sie über die Sonderförderungsmaßnahmen hinaus wie reguläre Offiziersanwärter besoldet wurden. Das dürfte dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Medizinstudenten die aller anderen Disziplinen in Greifswald wie im Reich bei weitem überragte.