Hans-Jürgen Bruns

* 28. März 1908 Düren 
† 12. Januar 1994 Baden-Baden
Vater: Regierungslandmesser
Konfession: gottgläubig

Da die Familie aus dem Rheinland unter französischer Besatzung vertrieben wurde, besuchte Bruns das Gymnasium in Gießen. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Gießen, Freiburg und Frankfurt. 1930 bestand er das Referendarsexamen. Seine Dissertation (Breslau 1931) behandelte die Frage, ob die Organe juristischer Personen bestraft werden könnten, wenn sie im Interesse ihrer Körperschaft Rechtsgüter verletzten. Die zweite Staatsprüfung legte Bruns 1934 ab und trat ins Reichsjustizministerium ein, wo er als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter in der Kommission für die Strafrechtsreform beschäftigt wurde. Zu militärischen Übungen wurde er nicht zugelassen, weil er nur als „arbeitsverwendungsfähig“ gemustert wurde. Mit der Studie „Die Befreiung des Strafrechts vom zivilistischen Denken. Beiträge zu einer selbstständigen, spezifisch strafrechtlichen Auslegungs- und Begriffsmethodik“ habilitierte er sich 1938. Auf Wunsch der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät wurde er im September 1939 zum beamteten außerordentlichen Professor für Strafrecht in Greifswald berufen. Zugleich wurde er zum Führer der Dozentenschaft ernannt. Nach der Absolvierung eines Führerlehrgangs an der SS-Junkerschule Braunschweig wurde Bruns im selben Jahr in das neu gebildete Hauptamt SS-Gericht versetzt, wo er ab 1941 als Richter tätig war. Zum Beginn des Wintersemesters 1941/42 wurde Bruns auf das Ordinariat für Strafrecht an der Reichsuniversität Posen berufen. Am Ausbau der SS- und Polizeigerichtsbarkeit war Bruns „maßgeblich beteiligt“, wie sein Vorgesetzter Franz Breithaupt 1943 anlässlich einer Beförderung hervorhob. Nach Kriegsende lebte Bruns in Frankfurt am Main. 1952 wurde er als ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozess, Rechtsphilosophie und Jugenderziehungsrecht an die Universität Erlangen berufen. Ab 1957 lehrte er auch Zivilprozessrecht. 1973 wurde Bruns emeritiert. Bruns veröffentlichte nach dem Zweiten Weltkrieg zur Teilrechtskraft und deren innerprozessuale Bindungswirkung (1961) sowie eine stark rezipierte Gesamtdarstellung des Strafzumessungsrechts (1974).

O.: Zum 1. Mai 1933 Aufnahme in die NSDAP (Nr. 2 647 097); im Juni 1933 Eintritt in die Allgemeine SS (Mitglied Nr. 124 928), SS-Richter im Hauptamt SS-Gericht; 1942 Untersturmführer, am 21. Juni 1942 zum Sonderführer ernannt, 1.9.1941 rückwirkend Hauptsturmführer, am 9. November 1942 Obersturmführer, 1944 Sturmbannführer; NSD-Dozentenbund, ab 1939 kommissarischer Führer der Dozentenschaft der Universität Greifswald
Qu.: UAG PA 381 Bruns, K 5607; BA Berlin R 4901/13260, SSO Bruns; Witten, Professoren Erlangen, S. 107 f.; Kürschner, Auskunft des Standesamts Düren.